Situation
Viele Menschen zahlen zu hohe Raten an Ihre Gläubiger. Dieser Umstand hat zwei entscheidende Nachteile:
- Die Ratenzahlungen können oftmals nicht über den gesamten Zeitraum eingehalten werden, weshalb die Ratenzahlungsvereinbarung seitens der Gläubiger früher oder später aufgekündigt wird.
- Bedingt durch die hohen monatlichen Belastungen der Ratenzahlungen, entstehen an einer anderen Stelle neue Schulden. Mitunter führt es dazu, dass die Zahlungen für Miete und Strom vernachlässigt werden.
Unser Anliegen ist es, eine für Sie tragbare Ratenzahlung auszuhandeln.
Vorteile
Darüber hinaus profitieren Sie von unserer langjährigen Verhandlungserfahrung mit Gläubigern. Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie, um uns mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Häufig verzichten Gläubiger in den Verhandlungen auf über 50% der Gesamtsumme. Hinzu kommt, dass wir die Forderung festschreiben lassen. Das heißt für Sie: Es laufen keine weiteren Zinsen während der Rückführung der Schulden auf. Klingt gut, oder?
Plan B
Nicht immer ist es möglich, sich mit allen Gläubigern zu einigen. Denn nur wenn alle Gläubiger zustimmen, kommt eine außergerichtliche Einigung zustande. Mitunter kommt es vor, dass einzelne Gläubiger sich quer stellen und das Angebot nicht akzeptieren. Eine Einigung ist dennoch möglich! Sobald eine Mehrheit (Anzahl d. Gläubiger und Mehrheit der Gesamtsumme) dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt hat, kann das zuständige Gericht die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger ersetzen.
Ein Beispiel:
Sie haben bei neun Gläubigern Schulden in Höhe von 10000,- EUR. Fünf Gläubiger haben dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt. Die Schuldenhöhe bei den fünf zustimmenden Gläubigern beträgt insgesamt 6000,- EUR. In dem Fall könnte das Gericht die Zustimmung der übrigen vier Gläubiger auf Antrag ersetzen. Damit würde der Schuldenbereinigungsplan mit den entsprechenden Bedingungen (teilweiser Forderungsverzicht, Ratenhöhe und -dauer, Forderungsfestschreibung) für alle Gläubiger zustande kommen.