Freibeträge
Der Grundfreibetrag beträgt für Alleinstehende 1340,- EUR. Diesen können Sie mithilfe einer entsprechenden Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Eine Erhöhung ist möglich bei
- unterhaltspflichtigen Personen z.B. Ehegatten, Kinder (jeweils +500,62 EUR für die 1. Person, jede weitere Person +278,90 EUR | Stand 01.07.2022)
- wenn Sie Sozialleistungen für andere beziehen
- Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen wird und/oder
- Sie erhöhte monatliche Ausgaben aufgrund einer Gesundheitsschädigung haben.
- Einmalige Nachzahlung von Sozialleistungen (z.B. für mehrere Monate)
Kontopfändung
Wenn Ihr Konto bereits gepfändet wurde, empfiehlt es sich schnellstens aktiv zu werden. Der Schutz des P-Kontos gilt nämlich auch für Pfändungen, die der Bank bis zu vier Wochen vor Kontoumwandlung zugestellt wurden.
P-Konto einrichten
Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto können Sie bei Ihrer Bank beantragen. Wir stellen Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank aus, damit Sie die Höhe der unpfändbaren Beträge nachweisen können. Wir nehmen uns die Zeit und beraten Sie zudem umfassend über die Modalitäten eines P-Kontos. Die Beratung und Ausstellung der Bescheinigung ist für Sie kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen!
Häufige Fragen
WANN SOLLTE ICH EIN P-KONTO EINRICHTEN?
Seit dem 01. Januar 2012 ist das Kontoguthaben ausschließlich auf einem P-Konto geschützt. Bei akuter Gefahr einer Pfändung empfiehlt sich die Einrichtung eines solchen Kontos bei Ihrer Bank. Sofern Sie in einer soliden finanziellen Lage sind, empfiehlt sich die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto aber nicht.
KANN ICH MEHRERE P-KONTEN ERÖFFNEN?
Nein, jede natürliche Person hat in Deutschland nur Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto.
KANN EIN GEMEINSCHAFTSKONTO IN EIN P-KONTO UMGEWANDELT WERDEN?
Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist nur für Einzelkonten möglich. Sofern ein Gemeinschaftskonto geführt wird, sollte, sobald mit Pfändungen zu rechnen ist, jeweils ein Einzelgirokonto eröffnet werden.
MEIN KONTO WURDE BEREITS GEPFÄNDET, WAS KANN ICH TUN?
Keine Panik! Der Schutz eines P-Kontos umfasst auch Kontopfändungen, die der Bank bis zu vier Wochen vor Umwandlung zugestellt wurden.
WIE LANGE DAUERT DIE UMWANDLUNG IN EIN P-KONTO?
Ihre Bank muss die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto spätestens nach vier Werktagen vornehmen.
WAS KOSTET DIE UMSTELLUNG?
Die Umwandlung Ihres bisherigen Girokontos in ein P-Konto muss von der Bank kostenlos durchgeführt werden.
WAS KOSTET DIE KONTOFÜHRUNG?
Sie haben, anders als bei der Umstellung, keinen Anspruch auf eine kostenfreie Kontoführung. Die Kontoführung darf jedoch nicht teurer werden als zuvor. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 16. Juli 2013 (Aktenzeichen: XI ZR 260/12).
WOZU BRAUCHE ICH EINE BESCHEINIGUNG EINER SCHULDNERBERATUNG?
Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt 1260,- EUR. Diesen können Sie mithilfe einer entsprechenden Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Eine Erhöhung ist möglich bei
- unterhaltspflichtigen Personen,
- wenn Sie Sozialleistungen für andere beziehen,
- Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen wird und/oder
- Sie erhöhte monatliche Ausgaben aufgrund einer Gesundheitsschädigung haben.
WIE HOCH SIND DIE ZUSÄTZLICHEN FREIBETRÄGE JE UNTERHALTSPFLICHTIGE PERSON?
Für die erste unterhaltspflichtige Person, der Sie per Gesetz zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich der Freibetrag um 471,44 EUR. Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um 262,65 EUR.
WIE LANGE IST DIE BESCHEINIGUNG GÜLTIG?
Das ist abhängig von Ihrer Bank. Die Bank muss Sie also informieren, bis wann die bescheinigten Beträge berücksichtigt werden. Vor Ablauf der Bescheinigung, sollten Sie rechtzeitig aktiv werden und eine Folgebescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen.
WAS PASSIERT MIT DEM P-KONTO WÄHREND DER VERBRAUCHERINSOLVENZ?
Ihr P-Konto behält weiter seine Gültigkeit und muss nicht mehr vom Treuhänder freigegeben werden. Sie können als Kontoinhaber weiterhin über die nichtpfändbaren Beträge verfügen.