Die Höhe der pfändbaren Beträge wird aufgrund Ihres Nettoeinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berechnet. Mit unserem Pfändungsrechner können Sie schnell herausfinden, wie hoch der pfändbare Betrag bei Ihnen ist und was Ihnen zum Leben bleibt.
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abzuführen, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass Lohnpfändungen vom Arbeitgeber nicht anerkannt werden.