Wer darf pfänden?
Glücklicherweise hat nicht jeder Gläubiger in Deutschland automatisch das Recht, eine Pfändung Ihres Arbeitseinkommens zu veranlassen. Hierfür benötigt er einen Titel in Form eines Vollstreckungsbescheides oder ein rechtskräftiges Urteil. Anders sieht die Sache bei Behörden oder Städten aus. Diese öffentlichen Gläubiger besitzen eine eigene Vollstreckungshoheit und müssen keinen Titel oder ein rechtskräftiges Urteil erlangen, um zu vollstrecken. Das gleiche gilt bei Darlehen für Kreditinstitute, wenn Sie mit mindestens 2 Darlehensraten in Verzug sind und in den Verträgen im „Kleingedruckten“ als Sicherheit eine Lohn / Gehaltsabtretung vereinbart wurde.
Pfändbare Beträge
Die Höhe der pfändbaren Beträge wird auf Grundlage Ihres Nettoeinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berechnet. Mit unserem Pfändungsrechner können Sie schnell herausfinden, wie hoch der pfändbare Betrag bei Ihnen ist und was Ihnen zum Leben bleibt. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den pfändbaren Betrag an die Gläubiger abzuführen, es sei denn im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass Lohnpfändungen vom Arbeitgeber nicht anerkannt werden.